Infos zum Übergang

Informationen zum Übergang


Wir helfen bei der Gestaltung von Bildungswegen.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die im Kreis Unna wohnen und im Übergang von der Klasse 4 in die Sek I sind, werden vom Staatlichen Schulamt für den Kreis Unna im Prozess des Übergangs begleitet.

Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können grundsätzlich wählen, ob ihr Kind an einer Allgemeinen Schule des Gemeinsamen Lernens oder an einer Förderschule beschult werden soll. Im gesamten Prozess stehen die Ikos (Nina Harting, Dorit Schürmann und Patricia Tosic)  sowohl für Eltern/Erziehungsberechtigte, als auch für Lehrkräfte und Schulleitungen und Vertretungen der Kommunen zur Verfügung.

  • Zeitlicher Ablauf und Rechte für Eltern und Erziehungsberechtigte

    Bis spätestens Anfang Oktober:   

    • Gesprächstermin mit den zuständigen Lehrkräften bei Beratungsbedarf (z.B. Aufhebung oder Wechsel eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs für SuS im Übergang)

    ca. November: 

    • Beratungsgespräch mit Protokollbogen in der jetzigen Schule
    • Wahl des künftigen Bildungswegs: Soll der Schüler oder die Schülerin eine Schule des Gemeinsamen Lernen oder eine Förderschule besuchen?
    • Information: Welche konkrete Schule innerhalb der eigenen Kommune gibt es? Welche Wahl-/Wunschmöglichkeiten gibt es?
    • Bei Wahl einer Schule des Gemeinsamen Lernens: im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung: Wunsch einer konkreten Schule des Gemeinsamen Lernens im zielgleichen Bildungsgang: Wahl einer konkreten Schulform des Gemeinsamen Lernens und Wunsch einer konkreten Schule des Gemeinsamen Lernens wenn gewünscht: Unterschrift der Einverständniserklärung „Datenübermittlung bei einem Schulwechsel“ 
    • Unterschrift des Protokollbogens
  • Zeitlicher Ablauf und Aufgaben für die zuständigen sonderpädagogischen und allgemeinen Lehrkräfte

    ca. im Oktober:

    Dienstbesprechung zum Erhalt von Informationen über die regionalen Strukturen und des Protokollbogens, eventuelle Neuerungen


    bis spätestens 30.10.:   

    Frist zur Einreichung von Anträgen auf Aufhebung/Einleitung/Wechsel des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs für Schülerinnen und Schüler im Übergang


    Oktober/November:   

    • Individuelles Beratungsgespräch mit den Eltern: 
    • Aufklärung über mögliche Bildungswege (Gemeinsames Lernen oder Förderschule)
    • Benennen der Schulen des Gemeinsamen Lernens
    • ggf. Aufklärung über Einzelintegration 
    • möglichst: Eltern unterschreiben die Einverständniserklärung „Datenübermittlung bei einem Schulwechsel“ (siehe Downloadbereich). Die Bögen verbleiben in der Schülerakte.
    • Schülergespräch: Schaffung von Transparenz über Veränderungen und zukünftige Anforderungen
    • Ausfüllen der Protokollbögen mit Datum der Klassenkonferenz
    • Rücksendung der gesammelten Protokollbögen per Post an das Staatliche Schulamt für den Kreis Unna

    Dezember:   

    Regionalkonferenz der oberen und unteren Schulaufsichtsbehörde mit den Schulträgern mit Festlegung der konkreten Schulplätze 


    Februar:   

    Ausgabe der Bescheide mit Vorschlag zum künftigen schulischen Förderort mit den Zeugnissen


    März:   

    Nach erfolgter Anmeldung: Rückmeldung an das das Staatliche Schulamt über die erfolgte Aufnahme 


Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung des Übergangs?

Wir sind gerne für Sie da!

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